Das Klage- und Rügegericht Volkmannrode

Das Klage- und Rügegericht Volkmannrode
Klage- und Rügegericht Volkmannrode mit Linden, Kirchenruine und Gerichtshütte
Die heute wüste Siedlung Volksmannrode wurde um das Jahr 1000 erstmalig schriftlich erwähnt. Das ehemalige Dorf befindet sich im Unterharz nahe der Einmündung der Wiebeck in die Eine auf einer Anhöhe nördlich der Landstraße von Abberode/Tilkerode nach Stangerode. Der Ort war ein fürstlicher Haupthof und seit 1360 eine anhaltinische Exklave auf Mansfelder Gebiet. Die Siedlung wurde in der Mitte des 15. Jahrhunderts von den Einwohnern verlassen und damit zu einer der zahlreichen Wüstungen im Unterharz. Von den Gebäuden des Ortes haben sich nur wenige Reste des einstigen Gotteshauses bis in unsere Zeit hinein erhalten.

Am Standort des Dorfes Volkmannrode befand sich das Klage- und Rügegericht, eine Gerichtsstätte für niedere Gerichtsbarkeit für die Bewohner der umliegenden Orte. Ein Gerichtstag wurde erstmals im Jahre 1489 urkundlich erwähnt, aber vermutlich bereits einige Zeit vorher an diesem Platz abgehalten. Bis zum Jahre 1875 fanden diese Verhandlungen zweimal jährlich - zu Walpurgis (1. Mai) und zu Michaelis (29. September) - ohne Unterbrechung statt.

Die Leitung des Gerichtes oblag einem Richter aus Harzgerode, welchem außerdem mindestens ein Schöffe, ein Gerichtsschreiber sowie ein Gerichtsdiener zur Seite standen. Es wurden Urteile zu kleineren Delikten im Rahmen des Wald-, Jagd- und Fischereirechtes gesprochen sowie Grenzstreitigkeiten geschlichtet. Des Weiteren erhob man bei dieser Gelegenheit Steuern und Abgaben. Daher mußten alle Familien, welche Besitzungen in der anhaltischen Exklave hatten, zum Gerichtstag anwesend sein.

Die Gerichtsverhandlungen erfolgten - wie seinerzeit üblich - unter einer alt-ehrwürdigen Gerichtslinde. Der ursprünglich aus dem Mittelalter stammende, 30 Fuß im Umfang messende Baum stürzte 1860 um, weshalb noch im Oktober des selben Jahres nahe der Kirchenruine eine neue Linde gepflanzt wurde. Diese hat zwischenzeitlich ebenfalls ein hohes Alter und beeindruckende Ausmaße erreicht. Die "neue" Gerichtslinde von Volkmannrode steht in unseren Tagen als Naturdenkmal unter besonderem Schutz.

Das Klage- und Rügegericht Volkmannrode stellt heute die älteste und einzige erhaltene derartige Gerichtsstätte im deutschsprachigen Raum dar. Aus diesem Grund wurde das gesamte Areal mitsamt der Linde, der im 16. Jahrhundert errichteten Gerichtshütte sowie der Ruine des Kirchturms von Volkmannrode als Flächendenkmal ausgewiesen.


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