Gedenkstein für die Vertriebenen aus dem Sudetenland

Gedenkstein für die Vertriebenen aus dem Sudetenland
Die Region um den Gebirgszug Sudeten stellt uraltes deutsches Siedlungsgebiet dar. Schon zu Beginn der Zeitrechnung lebten in der Nähe des Gebirges germanische Stämme. Im Hochmittelalter siedelten sich am Fuße der Berge außerdem zahlreiche deutsche Bauern, Handwerker und Bergleute an. Sie lebten hier relativ konfliktarm und ohne Unterbrechung bis in das 20. Jahrhundert hinein. Die beiden Weltkriege änderten die Situation jedoch grundlegend.

Nach dem ersten Weltkrieg wurden die mehrheitlich von Deutschen bewohnten Gebiete Böhmens und Mährens gegen den Willen der dortigen Bevölkerung der neugegründeten Tschecholslowakei zugesprochen. Aus verschiedenen Gründen spitzte sich der zunächst unbedeutende Gegensatz zwischen den rund drei Millionen "Sudetendeutschen" und der Regierung in Prag immer weiter zu und erlangte mit dem Abschluß des Münchner Abkommens im September 1938 Weltbedeutung. Als Folge der deutschen Besetzung des "Sudetenlandes" mußten die hier neu angesiedelten Tschechen dieses Gebietes in kurzer Zeit verlassen.

Nach den Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte die Revanche der Tschechen in Form einer durch brutale Gewalt gekennzeichneten unkontrollierten Vertreibung der deutschen Bevölkerung auf böhmischem und mährischem Gebiet. Im Zeitraum von Mai bis August 1945 wurden so rund 800.000 deutschstämmige Menschen aus ihrer Heimat verjagt oder während pogromähnlicher Handlungen getötet. Anfang 1946 setzte dann die reguläre, offiziell "Aussiedlung" genannte Vertreibung und entschädigungslose Enteignung der verbliebenen deutschen Restbevölkerung ein. Bei all diesen Vorgängen fanden insgesamt rund 250.000 Menschen den Tod.

Die Bezeichnung "Sudetendeutsche" ist übrigens ein neuzeitliches Produkt. Sie wird in unseren Tagen als Sammelbegriff für alle Deutschen verwendet, welche ihre Wurzeln in den deutschen Siedlungsgebieten Böhmens und Mährens haben.

Die Vertreibung der Sudetendeutschen wird heute von vielen Historikern und Rechtsgutachtern als Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Für derartig klassifizierte Taten gibt es keine Verjährungsfrist. Noch in unseren Tagen liegen die Ereignisse von damals wie ein dunkler Schatten über den deutsch-tschechischen Beziehungen.

 


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